Auch wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung — und unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für den Umzug vom Jobcenter übernommen. Damit der Antrag nicht abgelehnt wird, sollten Sie einige Regeln kennen.
Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Das Jobcenter trägt die Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist. Notwendig kann er beispielsweise sein, wenn:
- die alte Wohnung zu teuer ist und das Jobcenter die Kosten nicht mehr übernimmt
- die Wohnung gesundheitlich nicht mehr zumutbar ist (Schimmel, fehlende Heizung)
- aus familiären Gründen mehr Platz benötigt wird (Geburt eines Kindes, Pflegefall)
- Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln müssen
- die Wohnung gekündigt wurde und kein Verschulden vorliegt
Vor dem Umzug: Zustimmung einholen
Wichtig: Holen Sie die Zusage des Jobcenters vor dem Umzug ein. Wer ohne Zustimmung umzieht, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. So gehen Sie vor:
- Antrag stellen: Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten ein.
- Begründung beilegen: Erklären Sie, warum der Umzug notwendig ist.
- Drei Kostenvoranschläge einholen: Das Jobcenter verlangt in der Regel mindestens drei Angebote von Umzugsunternehmen — gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
- Auf Bewilligung warten: Erst nach schriftlicher Zusage können Sie den Termin verbindlich vereinbaren.
Welche Kosten werden übernommen?
In der Regel werden folgende Posten übernommen:
- die Kosten für ein Umzugsunternehmen oder einen Mietwagen
- Verpackungsmaterial (Kartons, Folie, Klebeband)
- die doppelte Miete während des Umzugs (bei nachweisbarer Notwendigkeit)
- die Kaution der neuen Wohnung als Darlehen
- ggf. Renovierungskosten der alten Wohnung
Mit welchen Angeboten erhöhen Sie Ihre Chancen?
Achten Sie auf vollständige, transparente Angebote — das Jobcenter wählt in der Regel das günstigste seriöse Angebot aus. Wir geben Ihnen ein detailliertes Festpreis-Angebot mit aufgeschlüsselten Leistungen, das Sie direkt einreichen können.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht auf Widerspruch — innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Holen Sie sich Unterstützung beim Sozialverband, beim Mieterverein oder bei einer kostenlosen Sozialberatung.
Tipps für die Wohnungssuche
Achten Sie darauf, dass die neue Wohnung den Angemessenheitsgrenzen Ihrer Kommune entspricht. Liegt die Miete darüber, übernimmt das Jobcenter nur einen Teil. Auch Kosten zu sparen lohnt sich — je günstiger der Umzug, desto höher die Chance auf vollständige Übernahme.
Fazit
Mit guter Vorbereitung und rechtzeitigem Antrag ist der Umzug mit Bürgergeld kein Problem. Wir kennen die Anforderungen der Hamburger Jobcenter und unterstützen Sie gern mit einem klaren Angebot. Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular.