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Umzug mit Arbeitslosengeld II/Hartz 4 - so gelingt er reibungslos

Umzug mit Arbeitslosengeld II/Hartz 4 - so gelingt er reibungslos

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Von Admin

## Umzug mit Arbeitslosengeld II/Hartz 4 - so gelingt er reibungslos Auch Menschen, die Hartz 4 (offiziell Arbeitslosengeld II) empfangen, stehen hin und wieder vor einem Umzug. Da ein solches Unterfangen in den meisten Fällen Ausgaben mit sich bringt, müssen diese dementsprechend auch vom Staat genehmigt werden. Daher sollten Sie sich vorab über alles Notwendige informieren und nicht auf den letzten Drücker handeln. Unser Ratgeber hilft Ihnen beim Umzug. - Muss ich Voraussetzungen erfüllen, um mit Hartz IV umziehen zu können? - In welchen Fällen werden meine Umzugskosten übernommen? - Bezahlt der Staat ein Umzugsunternehmen? - Was übernimmt der Staat bei einem genehmigten Umzug? - Fazit ## Muss ich Voraussetzungen erfüllen, um mit Hartz IV umziehen zu können? Beanspruchen Sie außergewöhnliche Mittel vom Staat, dann müssen diese ordnungsgerecht nachgewiesen werden. Unter diese außergewöhnlichen Mittel fällt auch ein Umzug. Damit die ARGE (Arbeitsgemeinschaft), wie die Agentur für Arbeit mittlerweile heißt, Ihnen Mittel für Ihren Umzug genehmigt, müssen Sie diese zuerst einmal am jeweiligen Jobcenter Ihres Wohnortes beantragen. Um sicherzustellen, dass ein Antrag auch wirklich durchkommt, sollte dieser möglichst detailgenau dokumentiert sein. Ansonsten könnte es Ihrem Sachbearbeiter schwerfallen, diesen Antrag vor seinem Vorgesetzten zu rechtfertigen. Machen Sie also am besten allen ihr Leben etwas einfacher und füllen Sie Ihren Antrag ordentlich aus. ### In welchen Fällen werden meine Umzugskosten übernommen? Es gibt mehrere hypothetische Fälle, in denen Umzugskosten von der ARGE übernommen werden können. Diese Fälle sind die folgenden: - Kündigung der Wohnung seitens des Vermieters - Sie haben einen neuen Arbeitsplatz an einem anderen Ort gefunden - Sie erwarten ein Kind und brauchen deshalb mehr Platz - Sie scheiden sich von Ihrem bisherigen Ehepartner - Ihre bisherige Wohnung ist zum Beispiel aufgrund von Schimmel unbewohnbar - Sie sind Hartz 4-Empfänger, leben noch bei Ihren Eltern, feiern nun Ihren 25. Geburtstag und wollen ausziehen Auch wenn Sie mindestens eine dieser Kriterien erfüllen, sollten Sie mit Ihrer Umzugsplanung erst richtig durchstarten, sobald Sie eine finale Genehmigung vom Amt haben. Sollten Sie vorschnell handeln, kann die ganze Aktion schnell in einer Enttäuschung enden, falls Sie doch noch eine Absage bekommen. Der "beste" Fall für Sie tritt ein, sollte der Vermieter Ihre Wohnung kündigen. In diesem Fall ist eine Notlage ganz klar erkennbar und das Amt wird Ihnen den Umzug schnellstmöglich genehmigen. Schwieriger nachzuweisen ist dagegen beispielsweise die Unbewohnbarkeit der Wohnung. Potenziell helfen hier gute Fotos, die die Schände, zum Beispiel Schimmel, möglichst eindeutig dokumentieren. Beachten Sie allerdings, dass behebbare Mängel nicht als Umzugsgrund zählen. Kann der Schimmel also einfach entfernt werden, wird Ihnen das Amt im Normalfall keinen Umzug genehmigen. Auch eine Jobchance in einer anderen Stadt ist kein Umzugsgrund. Sie müssen dem Amt einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen, um die Kostenübernahme für einen Umzug in eine andere Stadt genehmigt zu bekommen. ![image (33).webp](/uploads/image_33_597b933fa5.webp) ### Bezahlt der Staat ein Umzugsunternehmen? Ein Umzugsunternehmen bezahlt der Staat nur in Ausnahmefällen. Dazu zählen folgende: - Krankheiten, die einen eigenständigen Umzug unmöglich machen (körperliche Gebrechen, Depressionen) - Behinderungen, die einen selbstständigen Umzug unmöglich machen - Gehobenes Alter und damit verbundene gesundheitliche Probleme Sollten Sie nicht mindestens eines dieser Kriterien erfüllen, dann müssen Sie selbst anpacken oder das Umzugsunternehmen aus eigener Tasche bezahlen. Als Nachweis zählen ärztliche Atteste. Auch hier sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter über eine mögliche Kostenübernahme beraten. ## Was übernimmt der Staat bei einem genehmigten Umzug? Sollte die ARGE Ihren Umzug genehmigt haben, übernimmt der Staat verschiedene Leistungen. Darunter sind: - Mietkaution: Diese wird bei vorheriger Genehmigung übernommen. Diese Leistung müssen Sie aber zurückbezahlen, sobald sich Ihre Finanzen bessern. - Maklerprovision: Diese übernimmt die ARGE nur dann, wenn Sie einen stichfesten Nachweis haben, dass es ohne Makler unmöglich gewesen wäre, eine Wohnung zu finden. Auch diese sollten Sie zuerst genehmigen lassen. - Erstausstattung: Zur Erstausstattung zählen grundlegende Haushaltsgegenstände. - Zusätzliche Kosten, die durch die Wohnungssuche entstehen wie Fahrtkosten, Telefonkosten, etc. ## Fazit Wie Sie sehen, übernimmt der Staat bei guter, lückenloser Dokumentation viele Kosten. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter an, bringen Sie einen Kostenvoranschlag und gute Gründe mit, dann sollte dem Umzug nichts mehr im Wege stehen.

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